Messer und Pfeffersprays: Gesetzliche Vorgaben in der Schweiz
Grundsätzlich können Sie sich auf folgendes verlassen: Wir verkaufen keine Waffen. Die bei uns erhältlichen Messer gelten gemäss CH-Waffengesetz (WG) NICHT als Waffe. Sie dürfen allesamt uneingeschränkt und ohne Bewilligung von jedermann in der Schweiz gekauft und getragen werden.
Welche Messer sind verboten:
Gemäss Schweizer Waffengesetz (WG) sind sämtliche Messer verboten (Erwerb, Besitz, Tragen etc.), welche als Waffen gelten.
Dies sind:
Schmetterlingsmesser
- Wurfmesser
- einhändig bedienbare Messer MIT automatischem Mechanismus BEI Gesamtlänge von mehr als 12cm und Klingenlänge von mehr als 5cm
- Dolche mit symmetrischer Klinge, wobei sie nur verboten sind, wenn die Klingenlänge WENIGER als 30cm misst
Welche Messer sind erlaubt:
Keine Waffen sind - und somit erlaubt, sie zu erwerben und mit sich zu tragen sind:
- Klappmesser einhändig manuell bedienbar (ohne automatischen Mechanismus)
- Dolche mit asymmetrischer Klinge
- Samurai Schwert
- Klappmesser zweihändig bedienbar
- (auch Pfeffersprays gelten nicht als Waffe - im Gegensatz zu CS-Sprays welche ohne Waffenschein nicht mitgeführt werden dürfen)
Wer es gerne detaillierter haben möchte findet hier den Link zum Schweizer Waffengesetz. Zudem empfehlen wir das folgende Merkblatt des EJPD/fedpol.